Krankenhauszusatzversicherung

Chefarztbehandlung, Wahlleistungen, Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Privatärztliche Behandlung, freie Krankenhauswahl, Roaming In, ...

Krankenhauszusatzversicherung

Beitragvon burle am So 24. Jan 2010, 15:17

Vor kurzem kam das Gespräch auf Krankenhauszusatzversicherung. Als wir unsere Versicherungen verglichen haben stellten wir fest, dass die Gebührenordnung für Ärzte wohl ein Kriteruim für ein Leistungsvergleich in einer Krankenhauszusatzversicherung ist. Ich habe einen ARAG 261 für Wahlleistungen im Krankenhaus -Chefarzt und Einbettzimmer. In der Tarifbeschreibung steht , dass dieser Tarif auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bezahlt. Bei der Krankenversicherung die mein Kumpel abgeschlossen hatte, stand da nur Zweibettzimmer und bis zum 2,3 fachen Satz. Wir sind annährend gleich alt. Wir haben also einen Vergleich der Preise angestellt und festgestellt, dass seine Krankenhauszusatzversicherung ca. 15 Euro im Monat weniger kostet.
Nun bin am überlegen, ob sich ein Wechsel der Krankenzusatzversicherung lohnt.
Wie wichtig ist den, dass eine Krankenhauszusatzversicherung über diesen Höchsatz leistet? Lohnt sich ein Wechsel
Danke schon mal im voraus
burle
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